Da ich mich in letzter Zeit kaum überwinden kann, hier etwas hin zu schreiben - aus verschiedenen Gründen - zwei seien genannt: erstens ich muss Topfscharniere mit Zwillingsanschlag in Schicht und Maschine herstellen und das befriedigt mich geistig derart, dass ich mich hier nicht mehr entlasten muss, zweitens: ich habe bis nächsten Karfunkel eine Bibliographierübung in Abwasserlogisitik abzugeben, und ich weiß nicht was ich davon zu halten habe (brauche ich den Schein überhaupt oder kann mich mir Bergwerkswesen anrechnen lassen?) ... liefere ich jetzt in dieser Stunde eine kleine Spaßerei. Weil ich die totale Produktivkraft bin. Denn: Es gibt eine gute Nachricht: Große Teile bundesdeutscher Gesetzestexte sind im Internet einsichtig. Das bedeutet unter anderem: Auch das Handelsgesetzbuch. Ich möchte schreien vor Entzücken. Ich konnte es nicht vermeiden, mir den Text Wort für Wort zu Gemüte zu führen. Lyrik und Feuer, wie ich es sonst nur dem frühen Konsalik zugetraut hätte. Ich möchte nichts weiter sagen als: auch heute wird es hier keinen Blogeintrag geben, sondern nur eine kleine Skizze. Eine winzige Improvisation über das HGB. Angeregt wurde ich von juristischen Ausdrücken wie "Stiller Gesellschafter" - das kann ich manchmal, denke ich, wirklich im Spiegel sehen. Bitte schön:
Ich habe gegen den §239 Abs. 1 des HGB verstoßen, weil ich meine Bücher und Bilanzen auf mittellateinisch geführt habe. Man hat mir eine Frist gesetzt, zu der ich die entsprechenden Dokumente in eine lebende Sprache zu übertragen habe. Das ist für mich schon die zweite Umstellung innerhalb kürzester Zeit. Denn ich habe noch vor einem Jahr zumindest die Aktivposten-Konten mit koptischen Ziffern versehen und mit altkirchenslavischen Titeln bezeichnet. Mit der finnischen Prokuristen, die ich aber dann im Laufe des Geschäftsjahres einstellte, konnte ich mich auf die mittellateinische Sprache einigen. Da ihr auch der altsumerische Kalender – den ich bisher für die im Bilanzanhang im Zusammenhang der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach §285 Abs. 8a pflichtgemäße Aufführung des Personalaufwands verwendete - nicht geläufig war, einigten wir uns auf den sowjetischen Revolutionskalender. Außerdem vereinbarten wir uns - was das Schriftbild der Auflistungen von Aufwandsentschädigungen und Versicherungsentgelten belangt – auf die Augsburger Fraktura sowie das phönizische Alphabet. Alles im Rahmen von Recht und Ordnung. Da ich aber darüber hinaus den Jahresabschluss in Tschechisch abgefasst und in griechischen Drachmen (zum Wechselkurs zur Zeit ihrer Einführung 1831) bilanziert habe, habe ich ordentlich gegen den §244 des Handelsgesetzbuches verstoßen. Auch hier muss ich mich auf Anordnung der kurpfälzischen Justizkammern bis zu Bartholomäi gebessert haben. Wenigstens habe ich seit der Gründung meiner kleinen genossenschaftlich geführten Korporation stets den Konzernlagebericht geordnet aufbewahrt, so dass man mir im Sinne des §257 des Handelsgesetzbuches nichts anlasten kann.
Gut vielleicht war das nicht genug und es ist nicht klar, was ich meine. Man könnte halt auch endlos damit weitermachen, aber da ich in letzter Zeit nicht begreife was Kunst ist, höre ich damit auf.
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